Hamburger Anzeiger - Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz

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Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz
Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz

Männer im wehrfähigen Alter brauchen keine Genehmigung mehr, wenn sie ins Ausland reisen wollen. Das Bundesverteidigungsministerium stellte klar, dass eine Ausnahmeregelung im Wehrdienstgesetz zur Regel gemacht wird, wonach "Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen" - solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Scharfe Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzes übte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.

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Die Regelung im neuen Wehrdienstgesetz hatte am Osterwochenende für Aufsehen gesorgt. Demnach müssen sich Männer nach Vollendung des 17. Lebensjahres "eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen". Gleichzeitig ist in dem Gesetz festgelegt, dass Anträge auf Auslandsreisen genehmigt werden müssen, solange der Wehrdienst freiwillig ist.

"Jeder Mann darf frei reisen", erklärte dazu das Bundesverteidigungsministerium am Donnerstag. Dies sei nun mittels Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und interner Verwaltungsvorschrift klargestellt. Damit werde sowohl "Klarheit für alle Betroffenen als auch Rechtssicherheit für die Verwaltung hergestellt".

Eine entsprechende Regelung hatte am Dienstag bereits die Bundeswehr in Aussicht gestellt und dazu geschrieben: "Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen sich nicht gesondert vor einem Auslandsaufenthalt abmelden."

Das Verteidigungsministerium wies darauf hin, dass die Bestimmungen der "Auslandsregelung" in Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes nicht neu seien, sondern mit der Gesetzesänderung zum Jahresbeginn nur reaktiviert worden seien. Mit der jetzt erfolgten Klarstellung wird laut Ministerium eine im Gesetz "ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit genutzt, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zuzulassen".

Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier nannte die Regelung "ein Musterbeispiel einer handwerklich völlig unzulänglichen Gesetzgebung". Die Genehmigungspflicht sei "ein schwerer Eingriff in die Freiheitsrechte, in die allgemeine Handlungsfreiheit", sagte Papier der "Welt am Sonntag". "Gerade nach unseren Erfahrungen mit der Begrenzung der Ausreisefreiheit in früheren Unrechtssystemen sollten wir sehr wachsam sein, wenn es um derlei Begrenzungen geht."

Die Vorschrift sei zudem "sinnfrei", da derzeit keine Wehrpflicht besteht. "Sie ist, wenn man sie wirklich praktizieren würde, ein schwerwiegender Grundrechtseingriff ohne Sinn und Zweck. Und das ist eindeutig verfassungswidrig", betonte der Jurist.

Papier sagte weiter, er sei "ehrlich gesagt wirklich fassungslos, wie dieser Paragraf 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz nicht nur das zuständige Ressort des Verteidigungsministers, sondern auch das Justiz- und das Innenministerium, die alle auch für die Wahrung der Verfassung zuständig sind, hat passieren können". Entweder sei er übersehen oder, "fast noch schlimmer, völlig falsch eingeschätzt" worden.

Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Sie sieht eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung für 18-jährige Männer vor. Frauen können sich freiwillig mustern lassen. Ziel der Reform ist eine personelle Aufstockung der Truppe.

Das beschlossene Gesetz sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden.

J.Fuchs--HHA