Hamburger Anzeiger - Klingbeil und Bas wollen Antragspflicht für Kindergeld abschaffen

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Klingbeil und Bas wollen Antragspflicht für Kindergeld abschaffen
Klingbeil und Bas wollen Antragspflicht für Kindergeld abschaffen / Foto: PHILIPPE HUGUEN - AFP/Archiv

Klingbeil und Bas wollen Antragspflicht für Kindergeld abschaffen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Sozialministerin Bärbel Bas (beide SPD) wollen die Antragspflicht beim Kindergeld abschaffen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, für den das Finanzministerium am Donnerstag die regierungsinterne Ressortabstimmung einleitete. Verwiesen wurde aus dem Ministerium auf eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und SPD sowie die diesbezügliche Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform.

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"Wir wollen einen modernen Staat, der für die Menschen da ist", erklärte dazu Klingbeil. "Deshalb entlasten wir Familien und schaffen Bürokratie ab." Damit könnten Eltern "nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen".

"Wir arbeiten jeden Tag daran, das Leben der Menschen besser zu machen", betonte Bas. "Mit der antragslosen Auszahlung des Kindergelds entlasten wir Eltern von Bürokratie", erklärte auch sie. Die Maßnahme mache "jungen Familien das Leben ein Stück einfacher".

Aus dem Finanzministerium hieß es, Voraussetzung für die automatische Auszahlung sei das Vorliegen einer Kontoverbindung beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Anspruchsvoraussetzungen würden zudem weiterhin von den Behörden geprüft. Im Zweifelsfall erfolge zunächst keine Auszahlung.

Geplant ist demnach, dass ab voraussichtlich März 2027 die automatische Auszahlung zunächst für Neugeborene startet, deren Eltern schon ein älteres Kind haben. Die Geburtsmitteilung erfolge durch die Standesämter an das Bundeszentralamt für Steuern, das dann den Neugeborenen eine Steuer-ID zuteile.

Ab Ende 2027 sollten die Auszahlungen dann auch für alle Erstgeborenen automatisch erfolgen, sofern mindestens ein Elternteil im Inland erwerbstätig ist und ein Elternteil über einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind verfügt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, erhalten die Eltern wie bisher ein staatliches Begrüßungsschreiben und können dann einen Antrag auf Kindergeld stellen.

A.Roberts--HHA