Bundesamt bremst Integrationskurse für Migranten aus
Bestimmte Migranten in Deutschland können derzeit nur sehr eingeschränkt Integrationskurse belegen, weil Anträge auf Zulassung zu diesen Kursen auf Eis liegen. Es finden jedoch weiterhin Integrationskurse statt, wie das Bundesinnenministerium am Mittwoch auf AFP-Anfrage mitteilte. Bei Kursträgern stößt der Zulassungsstopp durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf scharfe Kritik.
Nach Informationen von "Correctiv" hat das Bamf seit Dezember 2025 die Zulassungen für Integrationskurse auf Eis gelegt. Sprachkursträger seien darüber nicht vorab informiert worden, teilte das Recherchenetzwerk mit. Der Zulassungsstopp geht demnach aus einem offenen Brief vom 22. Januar hervor.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte dazu auf AFP-Anfrage, es würden trotz des Zulassungsstopps weiter Integrationskurse abgehalten. Bereits erteilte Teilnahmezulassungen behalten demnach ihre Gültigkeit. Im Haushaltsjahr 2026 stehe für die Integrationskurse mit rund 1,064 Millionen Euro ein vergleichbarer Betrag zur Verfügung wie im Vorjahr.
Laut Aufenthaltsgesetz haben Ausländerinnen und Ausländer einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Dies betrifft etwa anerkannte Geflüchtete oder Erwerbsmigranten.
Darüber hinaus können Ausländer nach Paragraf 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes vom Bamf auf Antrag zu einem Kurs zugelassen werden, sofern ausreichend Kursplätze zur Verfügung stehen. Dazu zählen nach Angaben des Innenministeriums Asylbewerber während ihres Asylverfahrens, geduldete Ausländer sowie Ukrainer, die vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten haben.
Diese Gruppe von Migranten ist nun von dem Zulassungsstopp betroffen. Wie das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Grünen mitteilte, befinden sich Zulassungsanträge für Integrationskurse gemäß Paragraf 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes "derzeit noch in der internen Auswertung". Es könne aktuell "noch nicht sicher gesagt werden, wie lange dieser Prüfprozess noch andauert und wann eine abschließende Entscheidung über die Zulassung getroffen werden kann".
Scharfe Kritik an dem Zulassungsstopp kommt von den Kursträgern. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) spricht von einer "dramatischen Situation". Derzeit könnten nur in sehr geringem Umfang bereits geplante Kurse starten, lernwillige Menschen seien zum Abwarten verdonnert, erklärte der Verband. Dies gelte beispielsweise auch für junge Menschen aus der Ukraine, die sich schnell in den Arbeitsmarkt integrieren wollen.
"Hier wird deutlich, dass Personen aktuell bewusst an einer gelungenen Integration gehindert werden oder diese verzögert wird", betonte Sascha Rex vom Deutschen Volkshochschul-Verband.
Die Grünen im Bundestag werfen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, Migranten den Zugang zu Integrationskursen zu verwehren. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, warf Dobrindt in diesem Zusammenhang "Sabotage" vor. Indem der Minister Kursteilnehmenden die Zulassungen zu den Sprachkursen verwehre, verknappe er "massiv das Sprachkursangebot der Träger, da diese nicht mehr genug Teilnehmende zusammenbekommen", sagte Polat der "Welt".
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wurden im Jahr 2024 insgesamt 520.582 Teilnahmebrechtigungen zu Integrationskursen ausgestellt. Davon wurden 221.000 (42 Prozent) an freiwillige Teilnehmer ausgestellt. 19.795 solcher Kurse wurden im selben Jahr begonnen und 17.601 beendet.
A.Swartekop--HHA